Verbot von Grabmalen aus schlimmsten Formen von Kinderarbeit

Zur Sitzung des Plaidter Gemeinderats vom 21. April 2021 stand ein Antrag der SPD-Fraktion auf der Tagesordnung, der auf eine Änderung/Ergänzung der Friedhofsatzung abzielte. Dabei ging es darum, künftig nur noch Grabmale oder Grababdeckungen aus Naturstein zuzulassen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt wurden. Bei dieser Formulierung hielt sich die SPD an § 6a des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes. Lieber wäre es der SPD, wenn es künftig auf dem Plaidter Friedhof nur mehr Grabmale oder -abdeckungen geben würde, die ganz ohne Kinderarbeit zustande kommen.
In diesem Gesetz wird auch dargelegt, wie ein Nachweis erfolgen muss. Sicher, Papier ist geduldig. Das kann uns aber doch nicht davon abhalten, wenigstens in unserer Friedhofsatzung nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass wir solche Grabmale nicht auf dem Friedhof sehen wollen.
Der Hinweis des Ortsbürgermeisters, dass der Antrag der SPD eigentlich nicht nötig gewesen wäre, weil die Verwaltung ohnedies an eine neuen Friedhofsatzung arbeite, konnte die SPD so nicht stehen lassen. Justament wenige Tage vorher war die neue Friedhofsatzung der Gemeinde Nickenich im „Pellenzblättchen“ abgedruckt – von einem Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit ist dort nicht die Rede.

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